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Fragen & Antworten

Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten zur Arbeit als Buschauffeuse oder Buschauffeur bei den VZO.

Häufige Fragen 
und Antworten

Mehr über die VZO als Arbeitgeber und Ihren Weg zu uns.

Bewerbung und Ausbildung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung inkl. aller Unterlagen direkt via Online-Formular.

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Führerausweis (Kopie beidseitig)
  • CZV-Ausweis wenn vorhanden (Kopie beidseitig)
  • Auszug noch nicht eingelöster CZV-Kurse
  • Arbeitszeugnisse
  • Deutschkenntnisse mind. Niveau B1 oder B2
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug
  • IVZ-Registerauszug
  • Als Ansprechpartner für Kunden und per Funk müssen Sie Schweizerdeutsch verstehen.
  • Mindestanforderung Niveau B1 oder B2 in Deutsch.

Arbeiten bei den VZO?

  • Grundsätzlich arbeiten unsere Mitarbeitenden 42 Stunden pro Woche.
  • Mehrzeit kann bezogen oder ins Kompensationskonto eingelegt werden.

Ja, das Teilzeitpensum kann in Absprache mit den Vorgesetzten beim Bewerbungsgespräch festgelegt werden. Grundsätzlich arbeiten unsere Buschauffeusen und Buschauffeure mindestens in einem 50%-Pensum.

Wir bezahlen marktgerechte Löhne, ergänzt durch hohe Zulagen und gute Sozialleistungen, welche wir dank des 2-Säulen-Systems und der guten Zusammenarbeit mit unserem Pensionskassen-Partner leisten. Zusätzlich bieten wir unseren Mitarbeitenden Aufstiegsmöglichkeiten in unterschiedliche Bereiche des Betriebs.

Bei Krankheit oder Unfall kann ab dem ersten Tag bis maximal zwei Jahre eine 100%-Nettolohnzahlung ausgerichtet werden.

  • Bis zum 50. Lebensjahr: fünf Wochen pro Jahr
    Ab 50: sechs Wochen pro Jahr
    Ab 60: sieben Wochen pro Jahr
  • Dank unseres Ferienpunktesystems stellen wir sicher, dass fair und ausgeglichen auf Ferienwünsche eingegangen werden kann und nicht die schnellsten Mitarbeitenden bei der Ferienwahl jedes Jahr automatisch die beliebtesten Ferienwochen erhalten.
  • Ab dem 10. Dienstjahr erhalten alle Mitarbeitenden alle fünf Jahre ein Dienstaltersgeschenk in Form von Zeit.
  • Ja, sofern betrieblich möglich, kann nach Absprache mit den Vorgesetzten auf Wunsch unbezahlter Urlaub bezogen werden.
  • Alle Mitarbeitenden können verschiedene Zeitelemente auf ihr Kompensationskonto einlegen und so zusätzliche Ferientage ansammeln. Diese können nach Absprache mit den Vorgesetzten zu einem betriebsmöglichen Zeitpunkt bezogen werden. Während dieser Zeit erhalten Sie den Lohn wie gewohnt.

GA
Als Betrieb im öffentlichen Verkehr bieten wir unseren Mitarbeitenden ab einem Pensum von 40% und mehr ein kostenloses 2. Klasse-GA. Für einen Aufpreis von CHF 517.00 besteht zudem die Option auf ein 1.Klasse-GA. So geniessen Sie freie Fahrt in der ganzen Schweiz. Und auch Ihre Familie begleitet Sie vergünstigt.

Fitness-Abo
Bei aller Abwechslung, die VZO-Mitarbeitende geniessen, geben wir zu: Die Bewegung kommt etwas zu kurz. Deshalb unterstützen wir unsere Mitarbeitenden finanziell, wenn sie sich neben der Arbeit sportlich betätigen – Beteiligung an einem Fitness-Abo.

Vergünstigtes Handy-Abo
Alle VZO-Mitarbeitenden profitieren von stark vergünstigten Swisscom-Mobile-Abos.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Damit unsere Buschauffeusen und Buschauffeure ihren Fähigkeitsausweis für den Personentransport alle fünf Jahre wieder erneuern können, unterstützt die VZO sie dabei, die nötigen Kurse zu absolvieren.

Kompensationskonto
Mitarbeitende der VZO haben die Möglichkeit, Arbeitszeit anzusparen und diese zu einem späteren Zeitpunkt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in Form von Zeit für persönliche Zwecke zu verwenden.

Vaterschaftsurlaub
Bei den VZO haben Väter Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von drei Wochen.

Sozialberatung
Bei Schwierigkeiten privat oder am Arbeitsplatz hilft unsere Sozialberatung.

Verschiedenste Vergünstigungen
VZO-Mitarbeitende erhalten diverse Vergünstigungen für Events sowie in verschiedenen Restaurants und Kaffees.

Pension
Busfahren ist für viele mehr als ein Beruf. Deshalb können unsere Mitarbeitenden unter gewissen Voraussetzungen bis zum 70. Lebensjahr für die VZO auf den Strassen unterwegs sein. Verabschiedet sich jemand in die wohlverdiente Pension, kann sie/er sich dabei auf eine solide Rente freuen.